|
|
| |
 |
 |
|
Allgemeine Regel |
|
|
|
 |
Einschreiben
Um das Einschreiben zu erledigen, schicken Sie uns:
ein Passfoto
eine Pas- oder Personalausweisfotokopie
Schek oder Zahlungsbeleg von dem Einschreibungbetrag an den Namen der Universidad de Cantabria. Die Zahlung wird in die Konto Nr IBAN- ES55-0049 5400 41 2811024156 von Banco de Santander Central Hispano, Swift Code: BSCHESMM, Paseo Pereda 11,Santander, auf den Namen U. C.- C.I.U.C.- Cursos de Español para Extranjeros
Frist für die Anmeldung
Sommerkurse (Juli und August): 30 Tage vor Anfang jedes Kurses
Andere Kurse: 7 Tage vor Anfang des Kurses
Rückgabe
Die Studenten, die an die Teilnahme im Kurs verzichten, haben Anspruch auf die Zurückgabe des bezahlten Betrags als Platzvorbestellung außer
93 € wenn das Verzichten 30 Tagen vor dem Anfang des Kurses gemacht wird (93 € in den Intensivkursen während des Akademischen Jahres 11/12 und 96 € in Akademischen Jahres 12/13)
125 € (105 € im September und im akademischen Kurs 11/12 und 108 im akademischen Kurs 12/13) wenn es zwischen 8 und 30 Tagen vor dem Anfang gemacht wird
Nach diesen Fristen wird ein Minimum von 230 € verhaftet (155 € im September und im akademischen Kurs 11/12 und 160 im akademischen Kurs 12/13)
Die Studenten, die den angefangenen Kurs verlassen, sollen einen begründeten Antrag der Kursenleitung stellen, in dem die Gründen erklärt werden. Der Betrag der zurückbezahlt wird, hängt von der vergangene Kurszeit sowie von den Gründen ab.
Zeugnisse
Alle Teilnehmer, die an einem 80% des Kurses teilnehmen, erhalten eine teilnahmebescheinigung.
Am Ende des Kurses, die interessierten Teilnehmer können eine Prüfung machen, in derer Bescheinigung die erhaltenen Zeugnisse vorkommen.
Andere Informationen
Alle Teilnehmer sollen eine gültige Krankenversicherung haben. Die Búrger der Euroäischen Gemeinschaft mit dem Dokument E 111 oder der europaischen Sanitätskarte können die Krankenleistungen bekommen, die in Spanien das Instituto Nacional de la Salud erteilet.
Das Minderalter für das Teilnehmen ist von 16. Die Minderjährige müssen einen Erlaubnisschein des Vaters oder Vormund (Formular verfügbar auf Spanisch und auf Englisch) zusammen mit dem Einschriftformular beilegen.
|
|
|
|